Geige, Bratsche oder Cello mieten? Einfach gemacht.

Springendes Mädchen mit Geige und Geigenbogen in der Hand
©istockphoto.com/xavigm

... auch Anfänger brauchen gute Instrumente und wir kümmern uns um alle Details!

Ansicht eines Werbeflyers mit Informationen über Leihinstrumente
©istockphoto.com/xavigm

Hier finden Sie weitere Informationen zur Entleihe:

  • Mindestmietzeit Violine oder Viola: 3 Monate

  • Mindestmietzeit Violoncello: 6 Monate

  • Mietgebühr für die ersten 3 Monate ist bei Übernahme des Miet-Sets bar, per Maestro-Karte oder Kreditkarte im Voraus zahlbar

  • einfach: die weiteren Mietgebühren werden vierteljährlich im voraus per Überweisung fällig, wir senden Ihnen die Folgerechnungen rechtzeitig für jeden weiteren Zeitraum automatisch per Mail zu und Sie überweisen den fälligen Betrag

  • andere Zahlungsintervalle sind ebenfalls möglich (halbjährlich mit 5% Rabattjährlich mit 10% Rabatt)

  • flexibel: die Kündigungsfrist nach Ablauf der Mindestmietzeit beträgt 4 Wochen zum Vertragsdatum

  • Zubehör wie Schulterstütze und Kolofonium ist im Miet-Set nicht enthalten, jedoch bei uns käuflich zu erwerben

  • benötigte Unterlagen: MeldezettelPersonalausweis oder Reisepass 

  • die Entleihe ist nur mit ständigem Wohnsitz in Österreich möglich

  • Zahlungsmöglichkeiten: Bar, Maestrokarte (Debitkarte), VISA, MasterCard

Leihanfrage an uns senden:

Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.

Hier finden Sie uns:

Ziegelofengasse 6/Top 11-12

A-1040 Wien

Österreich

Tel.: +43 1 966 1756

 

E-Mail: info[at]geigenmacher.at

Unsere Geschäftszeiten:

Montag bis Donnerstag

von 13 bis 18 Uhr

*** nur nach Terminvereinbarung ***


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