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Kerstin Hoffmann
Claudia Rook
AGB

   

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Meisterinnen des Geigenmacherhandwerks Kerstin Hoffmann und Claudia Rook
gültig ab 1. November 2006

1               Allgemeines

1.1           Für alle - auch zukünftigen - Lieferungen und Leistungen, einschließlich Vorschlägen, Beratungen und sonstigen Nebenleistungen, gelten ausschließlich unsere nachstehenden Bedingungen. Einkaufsbedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen. Sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Erhalt ausdrücklich widersprechen. Spätestens mit der Entgegennahme unserer Waren und Leistungen gelten die unten stehenden Bedingungen als anerkannt. Abweichende Vorschriften des Kunden bedürfen stets unserer schriftlichen Zustimmung.

1.2           Kundendaten werden gespeichert (§22 DSG)

2               Preise

2.1           Es gelten die jeweils gültigen Preise der in der Werkstatt einzusehenden aktuellen Preislisten. Die Preislisten enthalten ausschließlich Preise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer von derzeit 20%. Ausschließlich für den innergemeinschaftlichen Geschäftsverkehr mit Umsatzsteueridentifikationsnummer liegen gesonderte Preislisten ohne Mehrwertsteuer aus.

3               Versand

3.1           Der Versand von Waren geht zu Lasten des Herstellers.

3.2           Bei Nichtabnahme der Ware erfolgt der Rücktransport der Waren zu Lasten des Bestellers. Der Besteller ist verpflichtet, die Ware sachgemäß zu verpacken und in Absprache mit dem Hersteller ausreichend zu versichern. Bei einer Teilabnahme der Ware übernimmt der Hersteller die Rücktransportkosten.

3.3           Der Versand von Reparaturen geht zu Lasten des Kunden.

3.4           Der Versand ab Werkstatt erfolgt in der Regel national mit dem Versandunternehmen EMS, international mit dem Versandunternehmen United Parcel Service. Eine Erklärung über die ausreichende Qualität und Akzeptanz der Verpackung liegt ausschließlich von diesen Unternehmen in schriftlicher Form vor.

3.5           Wählt der Kunde beim Rücktransport ein anderes Unternehmen, eine andere Verpackung oder erfolgt eine unsachgemäße Nutzung der Verpackung, gehen eventuelle Probleme bei Schadensfällen in jedem Falle zu Lasten des Kunden.

4               Lieferzeit

4.1           Von uns genannte Liefertermine gelten stets nur als annähernde Richtangaben, wobei wir stets bemüht sind, angegebene Termine einzuhalten.

4.2           Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor vollständiger Klarstellung aller Einzelheiten des Auftrages. Liefertermine beziehen sich auf den Zeitpunkt der Absendung ab Werkstatt.

5               Änderungsvorbehalt

5.1           Handelsübliche und zumutbare Abweichungen von Abmessungen, Gewichten, Farben und Maserungen bleiben vorbehalten.

6               Sonderbestellungen

6.1           Auf Wunsch des Kunden werden Sonderanfertigungen nach den Vorstellungen des Kunden angefertigt. Für derartige Bestellungen ist, bis spätestens zum Beginn der Ausführung des Auftrages, eine Anzahlung von 25% des vereinbarten Verkaufspreises und Wertes zu zahlen. Diese Anzahlung wird nicht rückerstattet.

6.2           Die Bestellung wird in einer Auftragsbestätigung schriftlich fixiert und ist rechtsbindend. Alle in der Auftragsbestätigung festgehaltenen Wünsche müssen vom Hersteller in handelsüblichen und zumutbaren Toleranzen in Abmessungen, Gewichten, Farben und Maserungen erfüllt werden. In der Beratung vorgeschlagene Einzelheiten gelten mit der Unterschrift unter der Auftragsbestätigung als akzeptiert.

6.3           Wünsche und Einzelheiten, die nicht schriftlich fixiert sind, werden handelsüblich ausgeführt. Ein Kaufrücktritt kann sich aus diesem Zusammenhang nicht ergeben.

7               Ansichtsleihverträge

7.1           Der Kunde hat das Recht, Waren zu testen. Dafür schließt der Kunde mit der Werkstatt der MEISTERINNEN DES GEIGENMACHERHANDWERKS KERSTIN HOFFMANN & CLAUDIA ROOK einen Ansichtsleihvertrag ab. Die Bedingungen des Ansichtsleihvertrages sind rechtsbindend.

8               Längerfristige Mietverträge

8.1          Bestimmte Waren werden längerfristig vermietet. Die Mietgebühr beträgt für ein Violin-Set mindestens 19,- EUR, für ein Violen-Set 25,- EUR und für ein Cello-Set 33,- EUR per angefangenen Monat und ist vierteljährlich per Rechnung zu zahlen. Bei einer späteren Übernahme der Ware durch den Kunden werden maximal 6 gezahlte Monatsmieten mit dem Kaufpreis verrechnet.

8.2        Der Mieter hat die Möglichkeit, eine Versicherung mit 350,- EUR Selbstbehalt (2,- EUR pro Monat)  oder eine Komplettversicherung der Mietsachen (4,- EUR pro Monat) zu buchen.

8.3       Kommt der Leihnehmer in Zahlungsverzug, kann der Leihvertrag mit sofortiger Wirkung gekündigt werden.

8.5       Bei Eintritt eines Schadens am Instrument, Bogen oder Etui verpflichtet sich der Leihnehmer, den Schaden innerhalb von 3 Tagen bei den MEISTERINNEN DES GEIGENMACHERHANDWERKS KERSTIN HOFFMANN & CLAUDIA ROOK anzuzeigen.

8.6       Bei Veränderungen der Kontaktdaten des Leihnehmers wie Name, Adresse, Telefonnummer und Kontodaten verpflichtet sich der Leihnehmer, alle Änderungen den MEISTERINNEN DES GEIGENMACHERHANDWERKS KERSTIN HOFFMANN & CLAUDIA ROOK unverzüglich mitzuteilen.

9               Kommission

9.1           Von Kunden werden Waren zum Zwecke der Veräußerung in Kommission genommen. Der Kunde hat vor der Übergabe des Objektes die Kosten für die Herstellung des Verkaufszustandes zu übernehmen. Der Kommissionsnettoerlös geht zu 80% an den Kunden. Der Kommissionär erhält 20% des Kommissionsnettoerlöses. Dieser Teil wird mit der gesetzlichen Mehrwertsteuer versteuert.

9.2           Eine Garantie für die Veräußerung der Ware kann durch den Kommissionär nicht gewährt werden. Der Kunde ist jederzeit berechtigt, das Kommissionsverhältnis ohne Angabe von Gründen aufzukündigen.

10           Eigentumsvorbehalt

10.1       Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher dem Lieferer aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer zustehenden Forderungen (bei Zahlung mit Scheck bis zu dessen Einlösung) Eigentum des Lieferers. Die Waren dürfen vor der vollständigen Zahlung weder an Dritte noch zur Sicherung übereignet werden.

11           Zahlungsbedingungen

11.1       Rechnungen werden sofort nach Erhalt rein netto fällig. Wechsel werden von uns nicht angenommen.

11.2       Wir akzeptieren zur Zeit nur Barzahlung oder Zahlung per Überweisung. Die Zahlung per Kreditkarte, Bankomat-Karte oder Quick-Chip ist derzeit in Vorbereitung.

12           Zahlungsverzug

12.1       Zahlungsverzug tritt 10 Tage nach Erhalt der Rechnung ein. Bei Zahlungsverzug wird eine Bearbeitungsgebühr von 5,00 € pro Mahnung verrechnet. Außerdem werden ab Verzugseintritt Verzugszinsen in Höhe von 12%  berechnet.

13           Garantie

13.1       Wir gewähren für alle Waren 12 Monate volle gesetzliche Garantie mit anschließender Gewährleistung für weitere 12 Monate. Die Garantiezeit beginnt mit dem Rechnungsdatum.

13.2       Die Garantie umfasst unsachgemäße Handhabung und unsachgemäße Lagerung nicht. Weiters umfasst die Garantie die eigenständige oder unsachgemäß durchgeführte Veränderung der Ware nicht.

14           Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

14.1       Ist eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam, so wird sie durch diejenige wirksame Bedingung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, wird dadurch die Gültigkeit des übrigen Vertrages nicht berührt.

15           Erfüllungsort und Gerichtsstand

15.1       Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wien.

 

 
 

   

Senden Sie E-Mail mit Fragen oder Kommentaren zu dieser Website an: info@geigenmacher.at
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Thomas M. Gerbeth,
Letzte Aktualisierung: 25.11.2009

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