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Allgemeine Geschäftsbedingungen der
Meisterinnen des Geigenmacherhandwerks Kerstin Hoffmann und Claudia Rook
gültig ab 1. November 2006
1
Allgemeines
1.1
Für alle - auch zukünftigen -
Lieferungen und Leistungen, einschließlich Vorschlägen, Beratungen und sonstigen
Nebenleistungen, gelten ausschließlich unsere nachstehenden Bedingungen.
Einkaufsbedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen. Sie werden auch dann
nicht anerkannt, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Erhalt ausdrücklich
widersprechen. Spätestens mit der Entgegennahme unserer Waren und Leistungen
gelten die unten stehenden Bedingungen als anerkannt. Abweichende Vorschriften
des Kunden bedürfen stets unserer schriftlichen Zustimmung.
1.2
Kundendaten werden gespeichert
(§22 DSG)
2
Preise
2.1
Es gelten die jeweils gültigen
Preise der in der Werkstatt einzusehenden aktuellen Preislisten. Die Preislisten
enthalten ausschließlich Preise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer von
derzeit 20%. Ausschließlich für den innergemeinschaftlichen Geschäftsverkehr mit
Umsatzsteueridentifikationsnummer liegen gesonderte Preislisten ohne
Mehrwertsteuer aus.
3
Versand
3.1
Der Versand von Waren geht zu
Lasten des Herstellers.
3.2
Bei Nichtabnahme der Ware
erfolgt der Rücktransport der Waren zu Lasten des Bestellers. Der Besteller ist
verpflichtet, die Ware sachgemäß zu verpacken und in Absprache mit dem
Hersteller ausreichend zu versichern. Bei einer Teilabnahme der Ware übernimmt
der Hersteller die Rücktransportkosten.
3.3
Der Versand von Reparaturen geht
zu Lasten des Kunden.
3.4
Der Versand ab Werkstatt erfolgt
in der Regel national mit dem Versandunternehmen EMS, international mit dem
Versandunternehmen United Parcel Service. Eine Erklärung über die ausreichende
Qualität und Akzeptanz der Verpackung liegt ausschließlich von diesen
Unternehmen in schriftlicher Form vor.
3.5
Wählt der Kunde beim
Rücktransport ein anderes Unternehmen, eine andere Verpackung oder erfolgt eine
unsachgemäße Nutzung der Verpackung, gehen eventuelle Probleme bei
Schadensfällen in jedem Falle zu Lasten des Kunden.
4
Lieferzeit
4.1
Von uns genannte Liefertermine
gelten stets nur als annähernde Richtangaben, wobei wir stets bemüht sind,
angegebene Termine einzuhalten.
4.2
Lieferfristen beginnen mit dem
Datum der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor vollständiger Klarstellung aller
Einzelheiten des Auftrages. Liefertermine beziehen sich auf den Zeitpunkt der
Absendung ab Werkstatt.
5
Änderungsvorbehalt
5.1
Handelsübliche und zumutbare
Abweichungen von Abmessungen, Gewichten, Farben und Maserungen bleiben
vorbehalten.
6
Sonderbestellungen
6.1
Auf Wunsch des Kunden werden
Sonderanfertigungen nach den Vorstellungen des Kunden angefertigt. Für derartige
Bestellungen ist, bis spätestens zum Beginn der Ausführung des Auftrages, eine
Anzahlung von 25% des vereinbarten Verkaufspreises und Wertes zu zahlen. Diese
Anzahlung wird nicht rückerstattet.
6.2
Die Bestellung wird in einer
Auftragsbestätigung schriftlich fixiert und ist rechtsbindend. Alle in der
Auftragsbestätigung festgehaltenen Wünsche müssen vom Hersteller in
handelsüblichen und zumutbaren Toleranzen in Abmessungen, Gewichten, Farben und
Maserungen erfüllt werden. In der Beratung vorgeschlagene Einzelheiten gelten
mit der Unterschrift unter der Auftragsbestätigung als akzeptiert.
6.3
Wünsche und Einzelheiten, die
nicht schriftlich fixiert sind, werden handelsüblich ausgeführt. Ein
Kaufrücktritt kann sich aus diesem Zusammenhang nicht ergeben.
7
Ansichtsleihverträge
7.1
Der Kunde hat das Recht, Waren
zu testen. Dafür schließt der Kunde mit der Werkstatt der MEISTERINNEN DES
GEIGENMACHERHANDWERKS KERSTIN HOFFMANN & CLAUDIA ROOK einen Ansichtsleihvertrag
ab. Die Bedingungen des Ansichtsleihvertrages sind rechtsbindend.
8
Längerfristige Mietverträge
8.1 Bestimmte Waren werden
längerfristig vermietet. Die Mietgebühr beträgt für ein Violin-Set mindestens 19,- EUR,
für ein Violen-Set 25,- EUR und für ein Cello-Set 33,- EUR per angefangenen Monat und ist
vierteljährlich
per Rechnung zu zahlen. Bei einer späteren Übernahme der Ware durch den
Kunden werden maximal 6 gezahlte Monatsmieten mit dem Kaufpreis verrechnet.
8.2
Der Mieter hat die Möglichkeit, eine
Versicherung mit 350,- EUR Selbstbehalt (2,- EUR pro Monat) oder eine
Komplettversicherung der Mietsachen (4,- EUR pro Monat) zu buchen.
8.3 Kommt der Leihnehmer in Zahlungsverzug, kann der Leihvertrag
mit sofortiger Wirkung gekündigt werden.
8.5 Bei Eintritt eines Schadens am Instrument, Bogen oder Etui
verpflichtet sich der Leihnehmer, den Schaden innerhalb von 3 Tagen bei den
MEISTERINNEN DES GEIGENMACHERHANDWERKS KERSTIN HOFFMANN & CLAUDIA ROOK
anzuzeigen.
8.6 Bei Veränderungen der Kontaktdaten des Leihnehmers wie Name,
Adresse, Telefonnummer und Kontodaten verpflichtet sich der Leihnehmer, alle
Änderungen den MEISTERINNEN DES GEIGENMACHERHANDWERKS KERSTIN HOFFMANN & CLAUDIA
ROOK unverzüglich mitzuteilen.
9
Kommission
9.1
Von Kunden werden Waren zum
Zwecke der Veräußerung in Kommission genommen. Der Kunde hat vor der Übergabe
des Objektes die Kosten für die Herstellung des Verkaufszustandes zu übernehmen.
Der Kommissionsnettoerlös geht zu 80% an den Kunden. Der Kommissionär erhält 20%
des Kommissionsnettoerlöses. Dieser Teil wird mit der gesetzlichen
Mehrwertsteuer versteuert.
9.2
Eine Garantie für die
Veräußerung der Ware kann durch den Kommissionär nicht gewährt werden. Der Kunde
ist jederzeit berechtigt, das Kommissionsverhältnis ohne Angabe von Gründen
aufzukündigen.
10
Eigentumsvorbehalt
10.1
Alle gelieferten Waren bleiben
bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher dem Lieferer aus der
Geschäftsverbindung mit dem Käufer zustehenden Forderungen (bei Zahlung mit
Scheck bis zu dessen Einlösung) Eigentum des Lieferers. Die Waren dürfen vor der
vollständigen Zahlung weder an Dritte noch zur Sicherung übereignet werden.
11
Zahlungsbedingungen
11.1
Rechnungen werden sofort nach
Erhalt rein netto fällig. Wechsel werden von uns nicht angenommen.
11.2
Wir akzeptieren zur Zeit nur Barzahlung
oder Zahlung per Überweisung. Die Zahlung per Kreditkarte, Bankomat-Karte oder
Quick-Chip ist derzeit in Vorbereitung.
12
Zahlungsverzug
12.1
Zahlungsverzug tritt 10 Tage
nach Erhalt der Rechnung ein. Bei Zahlungsverzug wird eine Bearbeitungsgebühr
von 5,00 € pro Mahnung verrechnet. Außerdem werden ab Verzugseintritt
Verzugszinsen in Höhe von 12% berechnet.
13
Garantie
13.1
Wir gewähren für alle Waren 12
Monate volle gesetzliche Garantie mit anschließender Gewährleistung für weitere
12 Monate. Die Garantiezeit beginnt mit dem Rechnungsdatum.
13.2
Die Garantie umfasst
unsachgemäße Handhabung und unsachgemäße Lagerung nicht. Weiters umfasst die
Garantie die eigenständige oder unsachgemäß durchgeführte Veränderung der Ware
nicht.
14
Unwirksamkeit einzelner
Bestimmungen
14.1
Ist eine Bestimmung dieser
Bedingungen unwirksam, so wird sie durch diejenige wirksame Bedingung ersetzt,
die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, wird dadurch die
Gültigkeit des übrigen Vertrages nicht berührt.
15
Erfüllungsort und Gerichtsstand
15.1
Erfüllungsort und Gerichtsstand
ist Wien.
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